Scheidung

Scheidung

Am Ende einer ehelichen Partnerschaft stellen sich eine Reihe rechtlicher Fragen. Diese in einem häufig emotional schwierigen Umfeld zu beantworten, macht die Sache nicht einfacher. Bereits in der Phase der Trennung ist es grundlegend, die richtigen Weichen zu stellen und sich insbesondere mit den Themen Trennungsjahr, Ehewohnung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangs- und Sorgerecht zu befassen.

Kommt es nach der Trennung zur Scheidung, ändern sich wiederum die rechtlichen und wirtschaftlichen Spielregeln der Beziehung.

Es ist daher wichtig, schon vor Beginn des Scheidungsverfahrens die einzelnen Scheidungsfolgen (Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn, Haushaltssachen – früher Hausrat genannt) zu prüfen und klare Ziele zu verfolgen. Diese Ziele hängen nicht nur von der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage ab, sondern auch von den Persönlichkeiten und Befindlichkeiten der Betroffenen.

Trennung und Scheidung bedeuten einen tiefen Einschnitt im bisherigen Leben und sind oftmals eine besondere Belastung für die Beteiligten. Deswegen ist es wichtig, in solchen Ausnahmesituationen eine kompetente fachliche Begleitung zu suchen, die Sie in allen Aspekten unterstützt und sich Ihrer persönlichen Sorgen annimmt.

Ich unterstütze Sie außergerichtlich und vor Gericht mit Kompetenz und Einfühlungsvermögen und erarbeite mit Ihnen Lösungen für alle Fragen in Zusammenhang mit Trennung, Scheidung und Scheidungsfolgen. Grundsätzlich versuche ich, alle anfallenden Probleme durch einvernehmliche Lösungen zu regeln und den angenehmsten Weg zur Durchsetzung Ihrer Belange zu finden. Falls erforderlich, vertrete ich Sie natürlich auch mit der notwendigen Entschlossenheit, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Voraussetzungen Scheidung

Um sich scheiden zu lassen müssen die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Dies ist auch in einer gemeinsamen Wohnung möglich, wenn die Wohnverhältnisse dies zulassen und insbesondere die Ehegatten die Lebensbereiche vollständig voneinander trennen und keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbringen. Man spricht hier auch verkürzt von „getrennt von Tisch und Bett“.

Scheidungsfolgesachen

Hinsichtlich der Scheidungsfolgesachen Versorgungsausgleich, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn und Haushaltssachen beachten Sie bitte unter der Rubrik Familienrecht weitergehende Ausführungen/Erläuterungen.

Einvernehmliche Scheidung

Sind alle wesentlichen Fragen geklärt und gibt es keine Unstimmigkeiten bezüglich der Scheidungsfolgesachen (Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn, Haushaltssachen), reicht es aus, dass nur einer der Ehegatten einen Anwalt mit der Scheidung beauftragt und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. Für die Einreichung des Scheidungsantrags besteht ein sog. Anwaltszwang. Die einvernehmliche Scheidung hat wesentliche Vorteile gegenüber einer streitigen Ehescheidung, da nur Kosten für einen Anwalt anfallen und die Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich kürzer ist.

Streitige Scheidung

Wenn die Eheleute sich in einer oder mehreren Scheidungsfolgesachen (Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn, Haushaltssachen) nicht einig sind und keinen Kompromiss finden können, spricht man von einer streitigen Scheidung. Soweit Sie mit Ihrem Ex-Partner bzw. Ihrer Ex-Partnerin in einen solchen Konflikt geraten, sollten Sie unbedingt einen eigenen Anwalt hinzuziehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Interessen optimal juristisch vertreten und Ihre Rechte angemessen geschützt werden.

Voraussetzungen Scheidung

Um sich scheiden zu lassen müssen die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben. Dies ist auch in einer gemeinsamen Wohnung möglich, wenn die Wohnverhältnisse dies zulassen und insbesondere die Ehegatten die Lebensbereiche vollständig voneinander trennen und keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr erbringen. Man spricht hier auch verkürzt von „getrennt von Tisch und Bett“.

 

Einvernehmliche Scheidung

Sind alle wesentlichen Fragen geklärt und gibt es keine Unstimmigkeiten bezüglich der Scheidungsfolgesachen (Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn, Haushaltssachen), reicht es aus, dass nur einer der Ehegatten einen Anwalt mit der Scheidung beauftragt und der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. Für die Einreichung des Scheidungsantrags besteht ein sog. Anwaltszwang. Die einvernehmliche Scheidung hat wesentliche Vorteile gegenüber einer streitigen Ehescheidung, da nur Kosten für einen Anwalt anfallen und die Dauer des Scheidungsverfahrens erheblich kürzer ist.

 

Streitige Scheidung

Wenn die Eheleute sich in einer oder mehreren Scheidungsfolgesachen (Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn, Haushaltssachen) nicht einig sind und keinen Kompromiss finden können, spricht man von einer streitigen Scheidung. Soweit Sie mit Ihrem Ex-Partner bzw. Ihrer Ex-Partnerin in einen solchen Konflikt geraten, sollten Sie unbedingt einen eigenen Anwalt hinzuziehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihre Interessen optimal juristisch vertreten und Ihre Rechte angemessen geschützt werden.

 

Scheidungsfolgesachen

Hinsichtlich der Scheidungsfolgesachen Versorgungsausgleich, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Ehewohnung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinn und Haushaltssachen beachten Sie bitte unter der Rubrik Familienrecht weitergehende Ausführungen/Erläuterungen.