Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das sich aus Vorschriften des Zivil- und Strafrechts sowie öffentlichen Rechts zusammensetzt.

Bei einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter das Recht, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen. Nach einem Verkehrsunfall übernehme ich für Sie die komplette Schadensregulierung und zwar außergerichtlich gegenüber dem gegnerischen Haftpflichtversicherer und soweit später notwendig auch gerichtlich.

Typische verkehrsrechtliche Tätigkeiten, in denen ich tätig bin:

  • Haftungsgrundlagen, Haftungsquoten, Haftungsbegrenzung und Haftungsbeschränkung bei Verkehrsunfällen
  • Voll- und Teilkaskoschäden
  • Fahrzeugschaden, Wiederbeschaffungskostenaufwand, Zulassungskosten
  • Ersatz vom Mietwagen- und Abschleppkosten, Nutzungsausfall
  • Personenschäden und Folgeschäden (u.a. Schmerzensgeld, Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten, Haushaltsführungsschaden, Geschädigtenrente)
  • Verdienstausfall, Erwerbs- und Unterhaltsschaden
  • Gutachterkosten, Unfallpauschale, Anwaltskosten
  • Haftungsgrundlagen, Haftungsquoten, Haftungsbegrenzung und Haftungsbeschränkung bei Verkehrsunfällen
  • Voll- und Teilkaskoschäden
  • Fahrzeugschaden, Wiederbeschaffungskostenaufwand, Zulassungskosten
  • Ersatz vom Mietwagen- und Abschleppkosten, Nutzungsausfall
  • Personenschäden und Folgeschäden (u.a. Schmerzensgeld, Heilbehandlungs- und Rehabilitationskosten, Haushaltsführungsschaden, Geschädigtenrente)
  • Verdienstausfall, Erwerbs- und Unterhaltsschaden
  • Gutachterkosten, Unfallpauschale, Anwaltskosten

Weiterhin helfe ich Ihnen im Verkehrsvertragsrecht:

  • Probleme mit der Werkstatt
  • Fahrzeugmiete
  • Streitigkeiten nach Autokauf (auch über Internet) privat und gewerblich
  • Gewährleistungsrechte, Zahlungspflichten, Anfechtung und Rücktritt